Sportboot fahren mit dem Fährschifferzeugnis

Seit Anfang 2022 gibt es die "Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt", kurz die Binnenschiffspersonalverordnung, abgekürzt "BinSchPersV".

Parallel gibt es die  Rheinschiffspersonalverordnung, abgekürzt RheinSchPersV, der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR).

In der BinSchPersV bin ich auf eine Regelung gestoßen, die ich in dieser Form in der RheinSchPersV nicht gefunden habe: 

Mit einem Fährschifferzeugnis darf man auch ein Sportboot fahren!

In § 12 der BinSchPersV werden Ausnahmen zu Befähigungszeugnissen aufgeführt:
...
(2) Zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge von weniger als 20 Metern berechtigen auch
1. auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2
a. ein Fährschifferzeugnis, wenn es für wenigstens eine Fährstelle dieser Zonen gilt,
b. ...

2. auf Wasserstraßen der Zonen 3 und 4
a. ein Fährschifferzeugnis, wenn es für wenigstens eine Fährstelle dieser Zonen gilt,
b. ...

... gilt nicht für Fährschifferzeugnisse, die auf seil- oder kettengebundene Fähren beschränkt sind...

Die genannten Wasserstraßen-Zonen sind in der Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt, kurz Binnenschiffsuntersuchungsordnung, abgekürzt BinSchUO, im Anhang I aufgelistet.

Beachte dabei:

  • Dein Fährschifferzeugnis muss für eine freifahrende Fähre ausgestellt sein.
  • Dein Fährschifferzeugnis ist an die medizinische Tauglichkeit gebunden und wird ungültig, wenn du die medizinische Tauglichkeit nicht regelmäßig zu den geforderten Zeitpunkten nachweist.
  • Wasserstraßen der Zone 3 und 4 sind Binnenschifffahrtsstraßen.
  • Wasserstraßen der Zone 1 und 2 sind die Teile der deutschen Seeschifffahrtsstraßen, die man als Binnenwasserstraßen bezeichnet.
  • Der Sportbootführerschein ist ohne wiederholte Tauglichkeitsuntersuchung lebenslang gültig und wird auch im Ausland akzeptiert.
  • Zur Gültigkeit des Fährschifferzeugnisses zum Führen von Sportbooten im europäischen Ausland habe ich noch keine Informationen gefunden.

Wenn du ein Fährschifferzeugnis für eine Weserfähre zwischen Bremen und Bremerhaven hast oder wenn dein Fährschifferzeugnis für eine Fährstelle auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) ausgestellt wurde oder du eine Rügenfähre oder eine Warnofähre führst beachte bitte unbedingt:

Du darfst nicht auf die offene See hinaus!
An der Grenze der Zone 1 und 2 ist Schluss mit der Sportbootfahrerei!

Fähre bei Rhinplate Nord

 

 Sportbootführerschein:

Der Sportbootführerschein kann als "Binnen-Schein" mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen erworben werden und/oder als "See-Schein" mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen. Mit dem "See" darf man auch auf die offene Ostsee oder Nordsee hinausfahren und es gibt keine Beschränkung der Fahrzeuglänge auf weniger als 20 Meter.

Mehr Infos zum Sportbootführerschein findest du unter www.yachtschule-meridian.de

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