Vom Binnenschifferpatent zum Unionspatent

Am 18.01.2022 trat die neue Binnenschiffspersonalverordnung, kurz BinSchPersV in kraft. Damit wurde die Struktur der Befähigungsnachweise in der deutschen Binnenschifffahrt grundlegend neu geregelt. Viele leicht verständliche Infos zu den neuen „Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt – das neue europäische Recht“ gibt es in dieser Brochüre als pdf! Weitere Infos gibt es unter www.elwis.de.

Ganz wichtig: Alle bisherigen Schifferpatente und Eintragungen im Schifferdienstbuch bleiben erst einmal gültig! Die früheren Schifferpatente habe ich weiter unten aufgeführt. Nur wenn ein Binnenschifferpatent verlängert werden muss oder Eintragungen verändert werden bekommt man ein neues, europäisches Schiffsführerzeugnis - das Unionspatent.



Was ist neu bei den Binnenschifferpatenten?

Das neue Schifferpatent heißt jetzt Unionspatent und gilt auf allen europäischen Wasserstraßen, für die keine besondere "Streckenkunde" erforderlich ist. Es entspricht dem ehemaligen B-Patent. Dieses grundlegende europäische Schiffsführerzeugnis kann um besondere Berechtigungen erweitert werden:

Für folgende Wasserstraßen ist die besondere Berechtigung für das Befahren von Risikostrecken (Streckenkunde) erforderlich:

  • Donau von km 2.249,00 bis km 2.322,02
  • Elbe oberhalb des Hamburger Hafens (Oortkaten)
  • Rhein km 335,92 bis Rhein-km 857,40
  • Oberweser oberhalb km 204,47, Minden

Die besondere Berechtigung maritime Wasserstraßen benötigst du für Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach Anhang I der BinSchUO, das sind Seeschifffahrtsstraßen.

Für die Durchführung von Radarfahrten ist eine besondere Berechtigung für Radar (Radarpatent) erforderlich.

Was sind Schifferzeugnisse?

Für gewerblich genutzte Fahrzeuge unter 20 Meter Länge oder für Fahrzeuge, die keine Fahrttauglichkeitsbescheinigung benötigen ist das Kleinschifferzeugnis vorgesehen.

Außerdem gibt es das Sportschifferzeugnis für Sportboote bis 25 Meter Länge.

Für Fähren ist das Fährschifferzeugnis alternativ zum Unionspatent eingeführt worden.

Wie waren die Binnenschifferpatente bis 2022 aufgebaut?

Bis 2022 gab es die Besatzung mit Schifferdienstbuch und je nach Fahrtzeit eingetragener Qualifikation und die Schiffsführung mit Patent. Geregelt wurde alles in mehreren Verordnungen: es gab die Binnenschifferpatentverordnung, die Radarpatenteinführungsverordnung, die Schiffspersonalverordnung-Rhein und die Binnenschiffsuntersuchungsordnung um nur einige zu nennen.

Es gab folgende Binnenschifferpatente:

Schifferpatent A: für alle Fahrzeuge, gültig auf Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen bis zu der Grenze der Seefahrt (Wasserstraßen der Zone 1-4), schließt die Schifferpatente B-F ein.

Schifferpatent B: für alle Fahrzeuge, gültig auf Binnenschifffahrtsstraßen (Wasserstraßen der Zone 3-4), schließt das Schifferpatent C2 ein.

Schifferpatent C1: für Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 35m, ausgenommen Fahrgastschiffe über 12 Personen und Schub- und Schleppboote über 73,6kW (100PS) Antriebsleistung, gültig auf den Wasserstraßen der Zone 1-4

Schifferpatent C2: für Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 35m, ausgenommen Fahrgastschiffe über 12 Personen und Schub- und Schleppboote über 73,6kW (100PS) Antriebsleistung, gültig auf den Wasserstraßen der Zone 3-4

Sportschifferzeugnis E: für Sportboote von 20 bis 25 Meter Länge, gültig auf den Wasserstraßen der Zone 3-4. Für Zone 1 und 2 ist nur ein Sportbootführerschein See erforderlich.

Streckenzeugnis bis 2022: Neben dem Schifferpatent mussten für folgende Wasserstraßen zusätzliche Streckenkenntnisse nachgewiesen werden, die im Streckenzeugnis zu dokumentieren waren:

  • Elbe von Schöna (km 0,0) bis zur oberen Grenze des Hamburger Hafens (km 607,5)
  • Weser von Hann- Münden (km 0,0) bis Minden (km 204,45)
  • Donau von Vilshofen (km 2249,0) bis Straubing (km 2327,72)
  • Untere Havel-Wasserstraße von Plaue (km 68,0) bis Havelberg (km 145,8) HINWEIS: Entfällt seit 2022
  • Oder von Ratzdorf (km 442,4) bis Widochowa (km 704,l) HINWEIS: Entfällt seit 2022
  • Saale von der Mündung in die Elbe (km 0,0)bis Bernburg (km 36,65) HINWEIS: Entfällt seit 2022

Radarpatent bis 2022: für eine Radarfahrt mit einem Binnenschiff bei unsichtigem Wetter.

Fazit zum Unionspatent

Auf den ersten Blick ist die neue BinSchPersV bestimmt etwas erschlagend und das alte System so klar. Aber wenn du dich erst einmal an das Unionspatent mit den besonderen Berechtigungen gewöhnt hast, dann ist jetzt alles in nur einer Verordnung zusammengefasst. Es gibt deutlich weniger Patente und es wird nur noch für wenige Wasserstraßen eine "Streckenkunde" benötigt.
Ich werde versuchen in den kommenden Monaten einige weitere Details zu erläutern.

Beliebte Posts aus diesem Blog

Prüfung Reiseplanung Unionspatent

So kannst du als Quereinsteiger auf einem Binnenschiff arbeiten!

Neuer Lehrgangsablauf Unionspatent