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Binnenschiff mit STCW-Patent führen

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STCW-Patent statt Unionspatent? Immer wieder werde ich mit der Frage konfrontiert, ob man mit einem nautischen Patent der Seeschifffahrt auch in der Binnenschifffahrt tätig sein bzw. ein Binnenschiff als Schiffsführer führen darf. Insbesondere für das Führen von Binnenschiffen auf Wasserstraßen der Zone 1 und 2 nach Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) wird diese Frage gestellt, denn bei diesen Wasserstraßen handelt es sich um Binnenwasserstraßen auf denen die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) gilt und somit auch Seeschiffe fahren. Die Antwort lautet: Ja, bis 17. Januar 2038 (Stand heute) Hier möchte ich einmal kurz die frühere Situation nach der alten Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV) und der neuen Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) darstellen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Situation nach BinSchPatentV: Bis 17.01.2022 galt die BinSchPatentV und hier wurde geregelt: auf den Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 "wird ein Binnenschif